Kieferorthopädische Chirurgie

Nach Zuweisung durch den behandelnden Kieferorthopäden, zur Korrektur von Funktion und Ästhetik und zur Unterstützung der weiteren apparativen Behandlung:

  • Korrektur von Lippen- und Zungenbändchen
  • Insertion von Miniimplantaten im Gaumenbereich oder sogenannten „Knochenankern“ im zahntragendem Kieferbereich zur Fixation von kieferorthopädischen Apparaturen
  • Operative „Anschlingung“ von im Knochen persistierenden Zähnen zur kieferorthopädischen Einreihung
  • Extraktionsbehandlung mit kieferorthopädischer Zielsetzung
  • Operative Behandlung von Kieferfehlstellungen, wenn diese durch reine Kieferorthopädie nicht behandelbar ist